Das neue Altersvorsorgedepot kann ab 2027 eine interessante Möglichkeit für die staatlich geförderte private Altersvorsorge sein. Es erlaubt Anlagen in Fonds und ETFs ohne Kapitalgarantie und bietet dadurch höhere Renditechancen – aber auch stärkere Wertschwankungen. Ob es zu Dir passt, hängt deshalb von Deinem Anlagehorizont, Deiner Risikobereitschaft und bestehenden Vorsorgeverträgen ab.
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist Teil der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Das Gesetz wurde im Mai 2026 verkündet. Die neuen gesetzlichen Regeln gelten für Neuverträge ab dem 1. Januar 2027. Wann ein konkretes Produkt tatsächlich verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Künftig können neben Garantieprodukten auch geförderte Depotlösungen ohne Garantie abgeschlossen werden.
Im Depot kann das Geld chancenorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden, beispielsweise in breit gestreute Aktienfonds oder ETFs. Der Verzicht auf eine Garantie kann langfristig höhere Erträge ermöglichen, weil nicht dauerhaft ein großer Anteil sicher angelegt werden muss. Dafür gibt es keine Zusage, dass zu jedem Zeitpunkt mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind. Kurse können fallen – besonders auf kurze Sicht.
Als Orientierung ist zusätzlich ein Standarddepot vorgesehen. Bei diesem darf die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten – die sogenannten Effektivkosten – nach Angaben der Bundesregierung höchstens ein Prozent betragen.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die Zulage richtet sich künftig nach den eigenen Einzahlungen. Für jeden eingezahlten Euro gibt es auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag 50 Cent Zulage. Für den darüberliegenden Teil bis zu insgesamt 1.800 Euro Jahresbeitrag sind es 25 Cent je Euro. Damit sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich eine unmittelbare Förderberechtigung und ein eigener Jahresbeitrag von mindestens 120 Euro.
Insgesamt können bis zu 6.840 Euro jährlich in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Nur Eigenbeiträge bis 1.800 Euro erhöhen die Grundzulage. Auch beim Sonderausgabenabzug sind nicht die gesamten 6.840 Euro berücksichtigungsfähig: Maßgeblich sind höchstens 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich des jeweiligen Zulageanspruchs; das Finanzamt nimmt dabei eine Günstigerprüfung vor. Leistungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den darauf entfallenden Erträgen werden in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Für nicht geförderte Beiträge gelten gesonderte steuerliche Regeln.
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann ein zulageberechtigtes Elternteil eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro im Jahr erhalten. Die volle Kinderzulage wird bei einem berücksichtigungsfähigen eigenen Sparbeitrag von 300 Euro im Jahr erreicht. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zusätzlich einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Neu ist auch der größere Kreis der Förderberechtigten. Neben den bisher unmittelbar Förderberechtigten können künftig auch bestimmte Selbstständige sowie bestimmte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen die Förderung nutzen. Bei Selbstständigen hängen die Voraussetzungen unter anderem von der Art der steuerlichen Einkünfte und einer abgegebenen Steuererklärung ab. Ob sämtliche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Ein bestehender Riester-Vertrag wird nicht automatisch beendet oder umgewandelt. Er kann grundsätzlich weitergeführt werden. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Produktwelt ist möglich, sollte aber nicht vorschnell erfolgen.
Vor einem Wechsel sind Garantien, mögliche Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten, bisherige Zulagen, Vertragsguthaben und die verbleibende Laufzeit zu vergleichen. Eine alte Garantie kann wertvoll sein. Bei langer Restlaufzeit kann dagegen die höhere Aktienquote eines Depots interessant sein. Wichtig: Wer in die neue steuerliche Förderung wechselt, kann später nicht in die alte Förderung zurückkehren. Eine pauschale Empfehlung gibt es deshalb nicht.
Ab 2027 gibt es keine Neuverträge mehr nach dem bisherigen Riester-Modell. Für bestehende Verträge besteht deshalb aber kein sofortiger Handlungsdruck.
Welche Risiken und Einschränkungen solltest Du kennen?
Das Altersvorsorgedepot ist kein gewöhnliches Wertpapierdepot. Die Förderung ist an Regeln und an die Verwendung für die Altersvorsorge gebunden. Das Kapital ist nicht dafür gedacht, jederzeit frei entnommen zu werden. Bei einer nicht gesetzlich zugelassenen vorzeitigen Auszahlung können die darauf entfallenden Zulagen und festgestellten Steuerermäßigungen zurückgefordert werden. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, etwa bestimmte Verwendungen für selbst genutztes Wohneigentum, sind davon zu unterscheiden.
Ohne Garantie trägt der Sparer das Kapitalmarktrisiko. Kurz vor Rentenbeginn können starke Kursverluste besonders schwer wiegen. Wichtig sind deshalb eine breite Streuung, angemessene Kosten und eine Strategie, die das Risiko mit zunehmendem Alter reduziert.
Wie kann das Geld im Alter ausgezahlt werden?
Zu Beginn der Auszahlungsphase kann grundsätzlich zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan gewählt werden. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum 85. Geburtstag laufen; danach sind aus diesem Plan keine weiteren Zahlungen vorgesehen. Nicht ausgezahltes Vermögen kann innerhalb der gesetzlichen Regeln vererbbar sein. Außerdem ist zu Beginn der Auszahlungsphase eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich. Welche Variante passt, hängt unter anderem vom gewünschten lebenslangen Einkommen, der Flexibilität und der Hinterbliebenenplanung ab.
Was hat die Frühstartrente damit zu tun?
Die im Oktober 2026 vom Bundestag beschlossene Frühstartrente soll ebenfalls an das Altersvorsorgedepot anknüpfen. Vorgesehen sind für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Der Start ist für Januar 2027 geplant. Am 5. November 2026 war das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Frühstartrente ist deshalb noch nicht als geltendes Recht zu behandeln.
Familien sollten Kinderzulage, Frühstartrente und eigene Vorsorge getrennt betrachten. Die Förderungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und ersetzen nicht die Absicherung der Eltern.
Wann Du mich anrufen solltest
- Du möchtest wissen, ob das Altersvorsorgedepot zu Deiner Risikobereitschaft und Laufzeit passt.
- Du hast bereits einen Riester-Vertrag und überlegst, ob Du ihn behalten oder später wechseln solltest.
- Du möchtest staatliche Förderung, betriebliche Altersvorsorge und private Lösungen gemeinsam einordnen.
Wir prüfen gemeinsam Deine bestehende Vorsorge und – sobald die verbindlichen Produktunterlagen vorliegen – welche Lösungen der Württembergischen verfügbar sind und zu Deinen Zielen passen können.
Generalagentur Marius Memmler
Ludwigstraße 6–10, 74564 Crailsheim
Telefon 07951 296929 · crailsheim@wuerttembergische.de
Häufige Fragen
Ist das Altersvorsorgedepot bereits beschlossen?
Ja. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Mai 2026 verkündet. Die neuen gesetzlichen Regeln gelten für Neuverträge ab dem 1. Januar 2027; die tatsächliche Produktverfügbarkeit hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Ist das Altersvorsorgedepot garantiert?
Nein. Gerade der Verzicht auf eine Kapitalgarantie ermöglicht eine chancenorientierte Anlage. Dadurch sind aber Verluste und Wertschwankungen möglich. Garantieprodukte bleiben als Alternative verfügbar.
Muss ich meinen Riester-Vertrag wechseln?
Nein. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden. Ein Wechsel ist freiwillig und sollte erst nach einem individuellen Vergleich erfolgen.
Kann ich einfach jeden ETF auswählen?
Nicht zwingend. Das Depot unterliegt den gesetzlichen Regeln für zertifizierte Altersvorsorgeverträge und dem Angebot des jeweiligen Anbieters. Auswahl, Kosten und Risikosteuerung können sich unterscheiden.
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Einordnung und Quellen
Als Generalagentur der Württembergischen Versicherung beraten wir zu Lösungen dieses Versicherers. Einen Vergleich des gesamten Kapitalanlage- oder Versicherungsmarkts bieten wir nicht an. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Kapitalanlagen können im Wert schwanken; maßgeblich sind die gesetzlichen Förderbedingungen und die Unterlagen des jeweiligen Produkts.
Stand und Quellen mehrfach geprüft: 05.11.2026.
- Bundesregierung – Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge, 01.06.2026
- Deutscher Bundestag – Gesetzgebungsverfahren zum Altersvorsorgereformgesetz
- Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung – Frühstartrente im Bundestag beschlossen, 16.10.2026
- Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt die Frühstartrente, 16.10.2026
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