Eine normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau nicht automatisch ab. Dafür muss in der Regel der Baustein für weitere Naturgefahren – oft Elementarschadenversicherung genannt – vereinbart sein. Prüfe deshalb Deinen Vertrag und die darin genannten Schutzmaßnahmen, bevor ein Unwetter angekündigt ist.
Das Thema ist aktuell: Ende September 2026 hat die Bundesregierung neue Eckpunkte für einen breiteren Elementarschutz angekündigt. Ein Referentenentwurf ist nach der derzeitigen Planung erst für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Bis ein Gesetz beschlossen und in Kraft ist, ändert sich an bestehenden Verträgen nicht automatisch etwas.
Was ist über die normale Wohngebäudeversicherung versichert?
Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude je nach Vertrag beispielsweise gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Versichert sind dabei die fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Die Hausratversicherung ist dagegen für bewegliche Sachen wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte zuständig.
Schäden durch Überschwemmung nach Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch gehören zu den weiteren Naturgefahren. Sie benötigen regelmäßig einen zusätzlichen Einschluss. Dabei muss der Elementarschutz sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung geprüft werden: Ein Baustein für das Gebäude versichert nicht automatisch den Hausrat im Keller.
Für vermietete Häuser, landwirtschaftliche Gebäude und Betriebe können andere Vertragslösungen gelten. Maßgeblich sind immer Versicherungsschein und Bedingungen.
Wann ist Wasser im Keller ein Elementarschaden?
Nicht jedes Wasser im Keller hat dieselbe Ursache. Eine Überschwemmung kann vorliegen, wenn Wasser durch Starkregen oder ein über die Ufer getretenes Gewässer das Grundstück überflutet und ins Gebäude eindringt. Rückstau entsteht, wenn Wasser aus dem Rohrsystem in das Haus zurückgedrückt wird.
Davon zu unterscheiden sind beispielsweise Schäden durch ein undichtes Rohr, durch langsam eindringende Feuchtigkeit oder durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gelangt. Je nach Ursache greifen unterschiedliche Versicherungsbausteine – oder es besteht kein Schutz.
Bei Rückstau können vertragliche Vorgaben wichtig sein, etwa eine funktionsfähige Rückstausicherung und deren Wartung. Auch die Lagerung von Gegenständen im Keller kann geregelt sein. Solche Pflichten solltest Du nicht erst nach einem Schaden lesen.
Was bedeutet die angekündigte Neuregelung?
Die Bundesregierung arbeitet an einer gesetzlichen Regelung für einen breiteren Schutz gegen Elementargefahren. Nach der Ankündigung vom 28. September 2026 sollen Angebote für neue Wohngebäudeversicherungen künftig Elementargefahren in bestimmtem Umfang einbeziehen. Die genaue Ausgestaltung befindet sich jedoch noch im politischen Verfahren.
Wichtig ist deshalb die Unterscheidung: Es gibt aktuell eine politische Ankündigung, aber noch keine allgemeine automatische Absicherung für jedes Gebäude. Auch Begriffe wie Angebotspflicht, Einschluss oder Versicherungspflicht bedeuten nicht dasselbe. Hausbesitzer sollten daher nicht auf die geplante Regelung warten, sondern den vorhandenen Vertrag jetzt prüfen lassen.
Was gilt speziell in Crailsheim?
Starkregen kann auch Grundstücke treffen, die nicht direkt an der Jagst oder einem anderen Gewässer liegen. Die Stadt Crailsheim hat deshalb Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten veröffentlicht. Dort können Eigentümer für Stadtteile und Ortschaften nachvollziehen, welche Bereiche bei verschiedenen Szenarien betroffen sein können.
Diese Karten sind eine wichtige Grundlage für die Eigenvorsorge, ersetzen aber keine Versicherungsprüfung. Sinnvolle Maßnahmen können je nach Gebäude unter anderem Rückstauschutz, druckwasserdichte Kelleröffnungen, erhöhte Lagerung empfindlicher Sachen und ein sicherer Standort für Heizungs- oder Elektroanlagen sein. Bauliche Maßnahmen sollten mit Fachbetrieben abgestimmt werden.
Wann Du mich anrufen solltest
- In Deinem Versicherungsschein ist kein Elementar- oder Naturgefahrenbaustein erkennbar.
- Du möchtest Gebäude und Hausrat getrennt auf Starkregen, Überschwemmung und Rückstau prüfen.
- Dein Haus hat einen Keller, eine Rückstausicherung oder liegt laut Crailsheimer Gefahrenkarte in einem auffälligen Bereich.
- Du hast gekauft, gebaut oder umgebaut und der alte Vertrag wurde noch nicht angepasst.
Wir prüfen gemeinsam, was in Deinem bestehenden Vertrag tatsächlich vereinbart ist und welche Angaben oder Schutzmaßnahmen für eine passende Lösung erforderlich sind.
Generalagentur Marius Memmler
Ludwigstraße 6–10, 74564 Crailsheim
Telefon 07951 296929 · crailsheim@wuerttembergische.de
Häufige Fragen
Ist Elementarschutz inzwischen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Am 28. September 2026 wurde eine geplante Neuregelung angekündigt; ein Referentenentwurf soll nach aktuellem Stand im ersten Quartal 2027 folgen. Bestehende Verträge erhalten dadurch heute nicht automatisch zusätzlichen Schutz.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Starkregen?
Nur wenn die konkrete Schadenursache und der passende Naturgefahrenbaustein versichert sind. Die klassische Absicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel reicht für eine Überschwemmung durch Starkregen regelmäßig nicht aus.
Sind Möbel und Elektrogeräte im Keller mitversichert?
Sie gehören grundsätzlich zum Hausrat und nicht zum Gebäude. Ob Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau gedeckt sind und welche Lagerungspflichten gelten, ergibt sich aus der Hausratversicherung und deren Bedingungen.
Hilft eine Gefahrenkarte bei der Versicherungsprüfung?
Sie zeigt mögliche Überflutungsflächen oder Fließwege und unterstützt die Vorsorge. Über den konkreten Versicherungsschutz entscheidet sie nicht; dafür sind Antrag, Risikoprüfung und Vertragsbedingungen maßgeblich.
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Einordnung und Quellen
Als Generalagentur der Württembergischen Versicherung beraten wir zu Lösungen dieses Versicherers. Einen Vergleich des gesamten Versicherungsmarkts bieten wir nicht an. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung oder individuelle Risikoprüfung. Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein und die vereinbarten Bedingungen; über eine Leistung entscheidet der Versicherer.
Stand und Quellen geprüft: 01.10.2026.
- GDV – Bundesregierung stellt Weichen für mehr Elementarschutz, aktualisiert am 28.09.2026
- Deutscher Bundestag – Antwort der Bundesregierung zur geplanten Elementarschadenabsicherung
- Stadt Crailsheim – Hochwasser und Starkregen
- Stadt Crailsheim – Starkregenrisiko und Gefahrenkarten
- Verbraucherzentrale – Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, Stand 31.07.2026
- Württembergische – Wohngebäudeversicherung und Elementargefahren
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