Zum 1. Januar 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich zur regulären Anpassung. Für Mitglieder mit entsprechend hohem Einkommen kann dadurch der monatliche Beitrag steigen. Gleichzeitig endet bei vielen privaten Krankenversicherungsverträgen mit kalenderjährlichem Versicherungsjahr am 30. September die reguläre Kündigungsfrist zum Jahresende.
Das sind zwei verschiedene Themen. Die höhere Beitragsbemessungsgrenze schafft nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Sie ist aber ein guter Anlass, den eigenen Schutz und die langfristigen Folgen eines Wechsels rechtzeitig zu prüfen.
Was ändert sich 2027 in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt.
Zum 1. Januar 2027 wird die Beitragsbemessungsgrenze neben der regulären Fortschreibung zusätzlich um monatlich 300 Euro angehoben. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für GKV-Mitglieder mit entsprechend hohem Einkommen allein aus dieser Zusatzanhebung eine Mehrbelastung von ungefähr 26 Euro monatlich. Der tatsächliche Beitrag hängt unter anderem vom Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse, von der Pflegeversicherung und vom persönlichen Einkommen ab.
Davon zu unterscheiden ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, häufig auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie entscheidet bei Arbeitnehmern darüber, ob wegen der Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts Versicherungsfreiheit eintreten kann. Auch diese Grenze wird 2027 zusätzlich angehoben.
Wer kann überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel ist nicht allein deshalb möglich, weil der gesetzliche Höchstbeitrag steigt. Bei Arbeitnehmern muss das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Außerdem muss geklärt sein, ob und wann die Versicherungspflicht tatsächlich endet.
Selbstständige, Beamte und andere versicherungsfreie Personen unterliegen teilweise anderen Voraussetzungen. Auch Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung, gewünschte Leistungen und langfristige Beitragsentwicklung spielen eine Rolle.
Deshalb sollte die Entscheidung nicht nur auf einer heutigen Beitragsdifferenz beruhen.
Wann zählt der 30. September?
Für eine private Krankheitskostenvollversicherung gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Läuft das Versicherungsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, muss eine ordentliche Kündigung deshalb regelmäßig bis zum 30. September beim Versicherer eingehen.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:
- Das Versicherungsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen.
- Eine vereinbarte Mindestversicherungsdauer kann zu beachten sein.
- Bei einer Beitragsanpassung kann ein gesondertes Kündigungsrecht bestehen.
- Die Kündigung einer privaten Vollversicherung wird nur wirksam, wenn eine lückenlose neue Absicherung nachgewiesen wird.
Wer den privaten Versicherer wechseln möchte, sollte daher nicht zuerst kündigen. Zuerst müssen Annahme, Gesundheitsprüfung, Leistungsumfang und Beginn des neuen Vertrags geklärt sein.
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Wer lediglich von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen wechseln möchte, muss nicht bis zum 30. September handeln. Nach der gesetzlichen Bindungsfrist ist ein Wechsel grundsätzlich zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Die neue Krankenkasse informiert die bisherige Kasse elektronisch.
Erhöht eine Krankenkasse erstmals ihren Zusatzbeitrag oder hebt sie ihn an, gelten besondere Wechselregeln. Maßgeblich sind die Mitteilung der Krankenkasse und der Zeitpunkt, ab dem der neue Zusatzbeitrag erhoben wird.
Von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Ein freier Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht jederzeit möglich. Er setzt normalerweise voraus, dass wieder Versicherungspflicht entsteht oder eine andere gesetzliche Zugangsmöglichkeit vorliegt. Besonders ab dem 55. Lebensjahr bestehen zusätzliche Hürden.
Auch deshalb ist der Schritt in die private Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung und kein kurzfristiges Sparmodell.
Was vor einem Wechsel geprüft werden sollte
- Ist ein Wechsel rechtlich überhaupt möglich?
- Wie entwickeln sich Beiträge und Arbeitgeberzuschuss?
- Sollen Kinder oder ein nicht berufstätiger Ehepartner mitversichert werden?
- Welche Leistungen sind dauerhaft wichtig?
- Gibt es laufende oder angeratene Behandlungen?
- Welche Selbstbeteiligung ist finanziell tragbar?
- Was geschieht mit Alterungsrückstellungen bei einem Versichererwechsel?
- Welche Folgen hat die Entscheidung im Ruhestand?
Ein Tarifvergleich sollte nicht nur den ersten Monatsbeitrag zeigen, sondern die gesamte persönliche Situation berücksichtigen.
Wann Du mich jetzt anrufen solltest
- Du bist privat versichert und möchtest wissen, ob für Dich der 30. September gilt.
- Du bist freiwillig gesetzlich versichert und möchtest die Auswirkungen der höheren Beitragsbemessungsgrenze prüfen.
- Dein Einkommen liegt in der Nähe der neuen Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Du hast eine Beitragsanpassung Deiner privaten Krankenversicherung erhalten.
- Du möchtest Leistungen und langfristige Folgen vor einer Entscheidung nachvollziehen.
Wir prüfen zuerst Deine Ausgangssituation. Eine Kündigung erfolgt erst, wenn die Anschlussversicherung und der Beginn des neuen Schutzes geklärt sind.
Generalagentur Marius Memmler
Ludwigstraße 6–10, 74564 Crailsheim
Telefon 07951 296929 · crailsheim@wuerttembergische.de
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Häufige Fragen
Muss ich wegen der höheren Beitragsbemessungsgrenze bis 30. September kündigen?
Nein. Die Anhebung selbst erzeugt keine allgemeine Kündigungsfrist zum 30. September. Dieses Datum ist vor allem für viele private Verträge mit kalenderjährlichem Versicherungsjahr relevant.
Wird die gesetzliche Krankenversicherung 2027 für jeden teurer?
Die höhere Beitragsbemessungsgrenze betrifft vor allem Mitglieder mit Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze. Der konkrete Beitrag hängt zusätzlich vom Einkommen, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse und der Pflegeversicherung ab.
Kann jeder Gutverdienende sofort in die private Krankenversicherung wechseln?
Nein. Bei Arbeitnehmern kommt es insbesondere auf die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt an. Der konkrete Status muss geprüft werden.
Kann ich meine private Krankenversicherung kündigen und später einen neuen Vertrag suchen?
Davon ist abzuraten. Die Kündigung einer privaten Vollversicherung wird nur bei nachgewiesener lückenloser Anschlussversicherung wirksam. Außerdem kann der neue Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Einordnung und Quellen
Als Generalagentur der Württembergischen Versicherung beraten wir zu Lösungen dieses Versicherers. Einen Vergleich des gesamten Versicherungsmarkts bieten wir nicht an. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung, Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, der Versicherungsschein und die vereinbarten Bedingungen.
Stand und Quellen geprüft: 23.09.2026.
- Bundesgesundheitsministerium – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 29. Juli 2026
- Bundesgesundheitsministerium – Bundestag beschließt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Bundesgesundheitsministerium – FAQ mit den Werten zur zusätzlichen Anhebung 2027
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit und Jahresarbeitsentgeltgrenze
- § 175 SGB V – Wahl und Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
- § 205 VVG – Kündigung der privaten Krankenversicherung
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