Betrieblicher Brandschutz beginnt lange vor einem Feuer: mit einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung, sicheren Elektroanlagen, freien Fluchtwegen, geeigneten Feuerlöschern und regelmäßig unterwiesenen Beschäftigten. Ebenso wichtig ist, dass Gebäude, Betriebseinrichtung, Warenwerte und eine mögliche Betriebsunterbrechung passend versichert und betriebliche Veränderungen gemeldet sind.
Wie schnell sich Feuer ausbreiten kann, zeigte der Gebäudebrand in Crailsheim-Jagstheim am 9. September 2026. Nach Angaben der Polizei griff ein zunächst brennender Carport auf eine Scheune über; auch ein Auto und zwei Wohnhäuser wurden beschädigt. Der vorläufig geschätzte Schaden lag bei rund 350.000 Euro. Bereits im Juni entstand beim Brand einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Crailsheim ein Millionenschaden. Zu den jeweiligen Brandursachen treffen wir keine Vermutung – die Ereignisse sind aber ein konkreter Anlass, den eigenen Schutz zu prüfen.
1. Brandrisiken des eigenen Betriebs erfassen
Ein Büro hat andere Gefahren als eine Schreinerei, Werkstatt, Landwirtschaft oder Lagerhalle. Ausgangspunkt ist deshalb die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Sie sollte unter anderem elektrische Anlagen, Maschinen, Heizgeräte, brennbare Stoffe, Staub, Schweiß- und Trennarbeiten sowie Ladeplätze für Akkus berücksichtigen.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände. Bei erhöhter Brandgefährdung reichen die Grundmaßnahmen eines normalen Bürobetriebs nicht zwingend aus.
2. Ordnung halten und Brandlasten begrenzen
Verpackungen, Holzreste, Stäube, ölhaltige Lappen und andere brennbare Materialien sollten nicht unkontrolliert neben Zündquellen, Maschinen oder elektrischen Verteilungen lagern. Besondere Regeln benötigen Feuerarbeiten wie Schweißen, Trennschleifen oder Löten. Dazu gehören je nach Betrieb eine Freigabe, geeignete Löschmittel und eine Nachkontrolle.
3. Elektrische Anlagen und Geräte prüfen lassen
Beschädigte Leitungen, lockere Kontakte, Überlastungen oder unsachgemäß verwendete Mehrfachsteckdosen können Menschen gefährden und Brände begünstigen. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen deshalb passend zur Gefährdung geprüft und instand gehalten werden.
Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung dienen vor allem der Arbeitssicherheit. Ist im Sachversicherungsvertrag zusätzlich die Klausel SK 3602 vereinbart, kann eine gesonderte Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen erforderlich sein.
4. Akkus an einem sicheren Ort laden
Lithium-Ionen-Akkus finden sich in Werkzeugen, Fahrrädern, Flurförderzeugen und vielen mobilen Geräten. Beschädigte oder auffällige Akkus sollten nicht weiterverwendet werden. Ladeplätze gehören nach der Gefährdungsbeurteilung organisiert – nicht zwischen Kartons, Holzresten oder auf Fluchtwegen.
5. Fluchtwege, Brandschutztüren und Löschmittel kontrollieren
Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen nutzbar bleiben. Brandschutz- und Rauchschutztüren dürfen nicht mit Keilen offengehalten werden, sofern keine zugelassene Feststellanlage vorhanden ist.
Feuerlöscher müssen zur Brandgefährdung passen, gut erreichbar und gekennzeichnet sein. Anzahl, Art und Standorte ergeben sich aus der Arbeitsstätte und ihrer Gefährdungsbeurteilung.
6. Beschäftigte unterweisen und den Ernstfall üben
Alle Beschäftigten müssen über Brandgefahren und das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden – vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich. Zusätzlich braucht der Betrieb eine angemessene Anzahl ausgebildeter Brandschutzhelfer. Bei normaler Brandgefährdung nennt die ASR A2.2 fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend; Schichtbetrieb, Abwesenheiten und erhöhte Gefahren können mehr erforderlich machen.
7. Versicherungsschutz und Betriebswerte aktuell halten
Brandschutz verhindert Schäden. Versicherungsschutz soll die finanziellen Folgen eines versicherten Ereignisses abfedern. Prüfe insbesondere:
- Stimmen Gebäude-, Maschinen-, Waren- und Vorrätewerte noch?
- Wurden Anbauten, neue Nutzungen oder gefahrerhöhende Tätigkeiten gemeldet?
- Reicht die Absicherung für Aufräum-, Wiederherstellungs- und Mehrkosten?
- Ist ein Ertragsausfall beziehungsweise eine Betriebsunterbrechung passend berücksichtigt?
- Sind vertraglich vereinbarte Schutz- und Prüfpflichten bekannt und dokumentiert?
Eine fehlende Schutzmaßnahme bedeutet nicht automatisch, dass kein Versicherungsschutz besteht. Sie kann aber je nach Vertrag, Pflichtverletzung und Zusammenhang mit dem Schaden Folgen für die Regulierung haben.
Wann Du mich anrufen solltest
- Dein Betrieb ist gewachsen, umgebaut worden oder nutzt neue Maschinen und Akkus.
- Die letzte Prüfung der Versicherungssummen oder Betriebsunterbrechung liegt länger zurück.
- Du weißt nicht, welche Brandschutz- oder Elektroprüfungen im Vertrag vereinbart sind.
- Nach einem Brand benötigst Du Unterstützung bei der Schadenmeldung.
Generalagentur Marius Memmler
Ludwigstraße 6–10, 74564 Crailsheim
Telefon 07951 296929 · crailsheim@wuerttembergische.de
Absicherung für Unternehmen · Schaden melden
Häufige Fragen
Reichen vorhandene Feuerlöscher aus?
Nein. Hinzu kommen Gefährdungsbeurteilung, technische und organisatorische Maßnahmen, freie Fluchtwege, Unterweisungen und ausgebildete Brandschutzhelfer.
Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Beschäftigung, bei relevanten Veränderungen und danach mindestens einmal jährlich.
Muss jeder Betrieb einen Brandschutzbeauftragten bestellen?
Nein, nicht pauschal. Die Notwendigkeit kann sich aus Gefährdung, Baurecht, Auflagen oder anderen Vorgaben ergeben.
Zahlt die Versicherung bei einem Brand trotz eines Mangels?
Das hängt von Vertrag, Pflichtverletzung, Verschulden und Zusammenhang mit dem Schaden ab. Der Einzelfall muss geprüft werden.
Einordnung und Quellen
Als Generalagentur der Württembergischen Versicherung beraten wir zu Lösungen dieses Versicherers. Einen Vergleich des gesamten Versicherungsmarkts bieten wir nicht an. Dieser Beitrag ersetzt weder eine Brandschutzplanung noch eine rechtliche oder elektrotechnische Prüfung.
Stand und Quellen geprüft: 23.09.2026.
- Polizeipräsidium Aalen – Gebäudebrand in Jagstheim vom 09.09.2026
- Tagesschau/SWR – Großbrand auf Crailsheimer Landwirtschaftsbetrieb vom 12.06.2026
- BAuA – ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
- DGUV – Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
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