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Elektroprüfung im Betrieb: DGUV V3 und SK 3602 richtig unterscheiden

Arbeitgeber müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen und in geeigneten Zeitabständen prüfen lassen. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 dient vor allem dem Schutz der Beschäftigten. Eine Prüfung nach der Versicherungsklausel SK 3602 kann zusätzlich vereinbart sein und verfolgt den Sach- und Brandschutz.

Wichtig: Es gibt keine allgemeine Aussage, dass eine versäumte Prüfung automatisch den gesamten Versicherungsschutz beseitigt. Werden gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Pflichten verletzt, kann das je nach Vertrag, Verschulden und Zusammenhang mit einem Schaden jedoch Auswirkungen auf die Regulierung haben.

Was verlangt die DGUV Vorschrift 3?

§ 5 DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen:

  • vor der ersten Inbetriebnahme;
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme;
  • in bestimmten Zeitabständen.

Die Prüfung erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht. Sie betrifft sowohl ortsveränderliche Geräte wie Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen oder Bürogeräte als auch ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel.

Ziel ist insbesondere, elektrische Gefahren für Beschäftigte zu erkennen. Ein Aufkleber auf einem Gerät ersetzt weder eine fachgerechte Prüfung noch die zugehörige Dokumentation.

Welche Rolle spielt die Betriebssicherheitsverordnung?

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen durch Arbeitsmittel zu beurteilen und erforderliche Prüfungen festzulegen. Nach § 14 müssen Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch Beschäftigte gefährden können, wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden.

Das Prüfergebnis muss aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Die Aufzeichnung soll Art, Umfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person enthalten. Bei Arbeitsmitteln an wechselnden Einsatzorten muss ein Nachweis über die letzte Prüfung am Einsatzort verfügbar sein.

Wie oft muss geprüft werden?

Eine pauschale Frist für jedes Gerät und jeden Betrieb gibt es nicht. Die Prüffrist wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Entscheidend sind zum Beispiel:

  • Art und Verwendung des Geräts;
  • Einsatzort, Feuchtigkeit, Staub oder mechanische Belastung;
  • Häufigkeit der Nutzung;
  • bisherige Fehlerquote und Prüfergebnisse;
  • Herstellerangaben und technische Regeln.

Ein Handgerät auf wechselnden Baustellen kann anders zu beurteilen sein als ein selten bewegtes Gerät im trockenen Büro. Die Tabellen der DGUV-Durchführungsanweisung liefern Anhaltswerte, ersetzen aber nicht die betriebliche Beurteilung.

Was ist die Prüfung nach SK 3602?

Die Klausel SK 3602 ist keine allgemeine gesetzliche Pflicht für jeden Betrieb. Sie kann im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Dann muss der Versicherungsnehmer die elektrische Anlage entsprechend den vertraglichen Vorgaben durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen prüfen lassen.

Diese Prüfung dient den besonderen Anforderungen des Sach- und Brandschutzes aus Sicht des Versicherers. Sie ist nicht mit der DGUV-V3-Prüfung gleichzusetzen und ersetzt gesetzlich oder berufsgenossenschaftlich erforderliche Prüfungen nicht. Umgekehrt erfüllt eine DGUV-V3-Prüfung nicht automatisch eine zusätzlich vereinbarte SK-3602-Klausel.

Darum sollten Betriebe nicht nur den letzten Prüfbericht, sondern auch den Sachversicherungsvertrag und seine Klauseln ansehen.

Welche Unterlagen sollte der Betrieb aufbewahren?

  • Inventar der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel;
  • Gefährdungsbeurteilung und festgelegte Prüffristen;
  • Prüfprotokolle mit Messwerten und Ergebnis;
  • Nachweise über die Qualifikation der prüfenden Person;
  • Dokumentation beseitigter Mängel;
  • Berichte aus einer gegebenenfalls vereinbarten SK-3602-Prüfung;
  • Terminüberwachung für die nächsten Prüfungen.

Festgestellte gefährliche Mängel sollten nicht nur im Protokoll stehen. Betroffene Geräte müssen aus dem Betrieb genommen oder fachgerecht instand gesetzt werden.

Wann kann der Versicherungsschutz betroffen sein?

Der Sachversicherungsvertrag kann Sicherheitsvorschriften, Obliegenheiten und besondere Klauseln enthalten. Wurde beispielsweise eine regelmäßige Prüfung nach SK 3602 ausdrücklich vereinbart, sollte der Betrieb Fristen und Mängelbeseitigung nachweisbar einhalten.

Ob eine Pflichtverletzung im Schadenfall zu einer Kürzung oder anderen Folge führt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dafür sind unter anderem Vertragswortlaut, Verschulden und Ursächlichkeit zu prüfen. Die bessere Lösung ist, offene Prüfungen vor einem Schaden zu erkennen und mit Elektrofachbetrieb sowie Versicherer zu klären.

Wann Du mich anrufen solltest

  • Du weißt nicht, ob in Deiner Sach- oder Feuerversicherung SK 3602 vereinbart ist.
  • Im Betrieb fehlen Prüfprotokolle oder nachvollziehbare Prüffristen.
  • Du hast den Betrieb erweitert, neue Maschinen angeschlossen oder die Nutzung geändert.
  • Dein Elektroprüfer hat Mängel festgestellt und Du möchtest vertragliche Anforderungen klären.

Generalagentur Marius Memmler
Ludwigstraße 6–10, 74564 Crailsheim
Telefon 07951 296929 · crailsheim@wuerttembergische.de

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Häufige Fragen

Ist die DGUV-V3-Prüfung jedes Jahr vorgeschrieben?

Nicht pauschal. Die Frist muss anhand der Gefährdungsbeurteilung so festgelegt werden, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden.

Darf jeder Elektriker die Prüfung durchführen?

DGUV V3 verlangt eine Elektrofachkraft oder eine Prüfung unter deren Leitung und Aufsicht. Für eine vereinbarte SK-3602-Prüfung ist regelmäßig ein VdS-anerkannter Sachverständiger erforderlich.

Ersetzt DGUV V3 die Prüfung nach SK 3602?

Nein. Beide Prüfungen verfolgen unterschiedliche Schwerpunkte. VdS stellt ausdrücklich klar, dass die SK-3602-Prüfung andere gesetzliche oder technische Prüfpflichten nicht ersetzt.

Erlischt der Versicherungsschutz ohne aktuellen Prüfbericht automatisch?

Nein, eine solche Pauschalaussage wäre falsch. Mögliche Folgen hängen von der konkreten Pflicht, dem Vertrag, dem Verschulden und dem Zusammenhang mit dem Schaden ab.

Einordnung und Quellen

Als Generalagentur der Württembergischen Versicherung beraten wir zu Lösungen dieses Versicherers. Einen Vergleich des gesamten Versicherungsmarkts bieten wir nicht an. Dieser Beitrag ersetzt keine elektrotechnische, arbeitsschutzrechtliche oder rechtliche Prüfung.

Stand und Quellen geprüft: 23.09.2026.

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